Auch zum Start ins neue Schuljahr ist die Covid-19-Pandemie ein bestimmendes Thema. Seit heute steht fest: Ab Montag herrscht bis auf Weiteres auch im Schulgebäude Maskenpflicht. Der Mund-Nasen-Schutz darf nur im Klassenraum abgenommen werden.
Die Klassenvorständinnen und Klassenvorstände werden die Schüler/innen am Montag im Rahmen der Einschreibung umfassend über die verschiedenen Regelungen informieren. Die wichtigsten Bestimmungen auf einen Blick finden Sie hier:
Ankommen in der Schule und Pausenregelung
- Das Betreten der Schule ist nur über den hofseitigen Eingang möglich, die südseitige Glastüre bleibt abgesperrt.
- Beim Warten im Freien ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
- Der Eintritt in die Schule erfolgt mit ausreichend Abstand zu den Mitschüler/innen. Eine Schutzmaske ist zu tragen.
- Nach dem Betreten müssen die Hände desinfiziert werden (30-Sekunden-Regel!).
- Der Klassenraum ist umgehend aufzusuchen.
- In den Pausen ist darauf zu achten, dass möglichst wenig Schüler/innen den Klassenraum verlassen.
- Schüler/innen dürfen einen fremden Klassenraum in den Pausen nicht betreten.
- Der Mindestabstand von einem Meter ist einzuhalten.
- Es darf keine Versammlungen im Gangbereich geben.
Verhalten im Schulgebäude
- Beim Husten und Niesen sind Mund und Nase mit einem Taschenbuch oder der Ellenbeuge zu bedecken.
- Auch im Schulgebäude gilt es, immer mindestens einen Meter Abstand zu halten und eine Schutzmaske zu tragen. Dies betrifft ebenso den Bereich des Schulbuffets.
- Da unnötige Wege zu vermeiden sind, darf das Schulgebäude während der Unterrichtszeit keinesfalls verlassen werden. Die Infektionsgefahr muss möglichst niedrig gehalten werden.
Was im Klassenraum und während des Unterrichts zu beachten ist:
- Bevor die Schüler/innen ihren Platz im Klassenraum einnehmen, müssen die Hände desinfiziert werden. Desinfektionsmittel steht dafür in allen Klassenräumen bereit.
- Der im Regelunterricht einmal eingenommene Sitzplatz ist fix. Diese fixe Sitzordnung darf nicht geändert werden. Sitzpläne sind pro Unterrichtsraum zu führen.
- Die Verwendung gemeinsamer Gegenstände ist nach Möglichkeit zu vermeiden.
- Die Lehrkraft kann bei Unterrichtsformen, die den notwendigen Sicherheitsabstand nicht mehr gewährleisten, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verlangen.
- Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
- Zumindest 20 Minuten nach Stundenbeginn und am Ende jeder Unterrichtseinheit muss der Klassenraum mindestens fünf Minuten gelüftet werden.
Zudem wurde an der Schule ein Krisenteam gegründet, um die anfallenden Herausforderungen zu meistern.